Zentrales Waffenregister
2018-11-21 18:10:00
Autor: Ingrid Wegscheider
Autor: Ingrid Wegscheider
ÖSB informiert auf seiner Homepage
Der TLSB und die Schützengilden sind Traditionsvereine und können daher die Ausnahmeregelung für sich in Anspruch nehmen-geregelt unter §33a im Waffengesetz!
Anfang September 2012 wurde der "Leitfaden" an alle Gilden versendet.
Link zu: HELP.gv.at
(Behördenhelfer)
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Der TLSB und die Schützengilden sind Traditionsvereine und können daher die Ausnahmeregelung für sich in Anspruch nehmen-geregelt unter §33a im Waffengesetz!
Anfang September 2012 wurde der "Leitfaden" an alle Gilden versendet.
Link zu: HELP.gv.at
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