Zentrales Waffenregister
2018-11-21 18:10:00
Autor: Ingrid Wegscheider
 (c) HELP.gv.at
Für ALLE Waffenbesitzer!

Traditionsvereine §33a

Informationen

Quelle: HELP.gv.at
ÖSB informiert auf seiner Homepage

Der TLSB und die Schützengilden sind Traditionsvereine und können daher die Ausnahmeregelung für sich in Anspruch nehmen-geregelt unter §33a im Waffengesetz!

Anfang September 2012 wurde der "Leitfaden" an alle Gilden versendet.

Link zu: HELP.gv.at

(Behördenhelfer)

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